Meldepflicht

In manchen Bundesländern besteht bei bei Befall von Echten Hausschwamm in Gebäuden eine Meldepflicht bei den zuständigen Bauämtern.

Baumangel:
Der Befall von Echtem Hausschwamm ist ein schwerer Baumangel.

Sanierungsausführung:
Die Sanierungsmaßnahmen dürfen nur durch einen zertifizien Sachkundigen Fachbetrieb durchgeführt werden.